Georg Koch Stiftung

Stiftung bürgerlichen Rechts

Kinderferienheim am Timmendorfer Strand

Georg Koch Stiftung - Kinderferienheim am Timmendorfer Strand - Kinder beim Basteln

Kinder beim Basteln im gemütlichen Aufenthaltsraum

Wer darf mitfahren?

Die Auswahl der Kinder wird von dem je­wei­li­gen Grup­pen­lei­ter ge­trof­fen. Er hat zu prüfen, ob die Kinder aus be­dürf­ti­gen Fa­mi­li­en kom­men. Nach § 53 der Ab­gaben­ord­nung gilt eine Familie dann als be­dürf­tig, wenn deren Ein­kom­men das Vier­fache des So­zial­hilfe-Regel­sat­zes nicht über­steigt (für Allein­er­zie­hen­de wird nicht der vier-, son­dern der fünf­fache Regel­satz zu­grunde gelegt).

Es gibt im Kinderheim zwei Fünf­bett- und zwei Zwei­bett­zimmer, so dass ins­ge­samt 14 Kinder mit­genom­men werden können. Das Alter der Kinder sollte zwi­schen 5 und 12 Jah­ren liegen. Aus­nahmen sind mit dem Vor­stand ab­zu­spre­chen.

Die Stiftung rät, für jedes Kind die Kran­ken­ver­si­che­rungs­karte mit­zu­neh­men. Außer­dem emp­fiehlt die Stif­tung den Gruppen­lei­tern, sich von den El­tern schrift­lich be­stä­ti­gen zu lassen, ob das Kind am Baden in der Ostsee oder im Schwimm­bad teil­nehmen darf.

Bettnässer dürfen mitfahren. Die Kon­trol­le, ob Betten ein­genässt wur­den, sowie das Ab­zie­hen des ein­genässten Bett­zeugs ist je­doch die Auf­gabe der Be­treu­er.

Da die Mahlzeiten von den Be­treu­ern zu­be­re­itet wer­den, ist auf äußerste Sauber­keit zu ach­ten. Es sind die Vor­schrif­ten des Bundes­seuchen­gesetzes zu er­füllen.

Kontakt

Wenn Sie sich um einen Auf­ent­halt im Kinder­ferien­heim am Timmen­dor­fer Strand be­wer­ben möchten, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf:

Tel. 040 / 45 54 83
Fax 040 / 280 55 162
E-Mail mail@georg-koch-stiftung.de

Postanschrift Georg Koch Stiftung:

Böckmannstr. 13
20099 Hamburg

Ansprechpartnerin: Carola Monk

Informationen zu Lage und Aus­stat­tung des Kinder­ferien­heims finden sie hier.